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GIH Landesverband
Thüringen Gebäudeenergieberater Ingenieure
Handwerker
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Leistungsspektrum - Blower Door |
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2. Blower Door Verfahren
Früher war auch unter Fachleuten die Ansicht weit vertreten, dass ein jedes Wohngebäude eine gewisse Undichtigkeit aufweisen muss, um einen Luftaustausch zu ermöglichen. Eine absolut dichte Gebäudehülle galt als gefährlich, insbesondere erwartete man hierdurch Schäden an der Gebäudesubstanz.
Umfangreiche Untersuchungen haben in den letzten Jahren bewiesen, dass diese auch heute noch weit verbreitete Meinung grundlegend falsch ist.
Man weiß mittlerweile, dass durch eine undichte Gebäudehülle, meist einhergehend mit einer schlechten Dämmung des Gebäudes, sowohl Bauschäden hervorgerufen werden als auch das Wohlbefinden der Hausbewohner empfindlich gestört wird (Zugluft, Schallschutz, Luftqualität). Letztlich wirkt sich eine undichte Gebäudehülle auch negativ auf die Energiebilanz aus - die Heizkosten steigen.
Hier gehts zur Bauherren-Info über das BlowerDoor-Messverfahren!
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Wie kommen Fachleute zu solchen Behauptungen?
Bausachverständige wissen heute, dass wesentlich mehr Bauschäden
durch Konvektion als durch Diffusion entstehen. Dazu ein Beispiel: Eine
Undichtigkeit im Bereich eines Gebäudedaches wird im Winter auf Grund der nach
oben steigenden warmen Raumluft von Innen nach Außen durchströmt. Die meist
feuchte Raumluft kühlt im Bereich der Undichtigkeit schnell ab, es bildet sich
Kondensat und schlägt sich im angrenzenden Bauteil nieder (Konvektion) - ein
entsprechender Schaden an dieser Stelle ist vorprogrammiert. Sollte umgekehrt
der seltene Fall vorliegen, dass der äußere Luftdruck den Inneren übersteigt,
sind starke Zuglufterscheinungen festzustellen. Dies gilt insbesondere bei
Undichtigkeiten in Fußboden- nähe. Hier mischt sich die kalte Luft am Boden
schlecht mit der nach oben drängenden warmen Raumluft - die thermische
Behaglichkeit im Gebäude ist empfindlich
gestört.
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Die Vorschriften Die
Wärmeschutzverordnung `95 schreibt für alle Neubauten eine luftdichte
Gebäudehülle vor. Seit Juli 1998 ist die DIN V 4108-7 anerkannte Regel der
Technik. Die neue "Energieeinsparverordnung - EnEV", gültig ab voraussichtlich
2002, schreibt ebenfalls in § 5 für alle Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle
vor. Im Anhang 4 ist hierzu das Nachweisverfahren geregelt und die Blower Door
Messung das vorgeschriebene Verfahren zur Messung der Luftdichtheit.
Insbesondere für Gebäude mit Lüftungsanlagen und für Passiv- häuser ist sie
zwingende Voraussetzung. Mit einer Blower Door Messung wird die
Luftdurchlässigkeit von Gebäuden quantitativ be- stimmt.
Wann wird ein Gebäude untersucht? Je nach Problemstellung
kann entweder eine Blower-Door Messung oder eine Infrarot-Thermografie-Messung
alleine oder beide Messmethoden zusammen sinnvoll sein. Es ist also zunächst zu
klären, welche Art von Untersuchung durchgeführt werden soll. Eine
Blower-Door-Messung kann grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden, eine
Thermografie ist nur in der Heizperiode sinnvoll. Bei einem bereits bewohnten
Gebäude ist der Untersuchungstermin also evtl. witterungs- abhängig, sofern die
Infrarotkamera zum Einsatz kommt. Bei Neubauten ist ein Untersuchungstermin
in jedem Fall so zu planen, dass an der Luftdichtigkeitsschicht noch
Nachbesserungen vorgenommen werden können , diese also noch nicht beplankt oder
in anderer Weise verdeckt ist. Sinnvoller Weise kann es dabei auch zu
Wiederholungsmessungen kommen. Das
Blower-Door-Verfahren Die Untersuchung eines Gebäudes mit der
Blower-Door verfolgt zwei Ziele:
1. Bestimmung der Luftwechselzahl n50. Dazu wird zunächst
der Volumenstrom bestimmt, der für die Aufrechterhaltung von 50 Pa
Differenzdruck erforderlich ist. Dividiert man diesen Wert durch das Luftvolumen
des untersuchten Gebäudes, so erhält man den n50-Wert. Er wird international für
die Bewertung der Luftdichtigkeit verwendet. Ein n50-Wert von 3 pro Stunde (in
Zeichen 3/h) bedeutet z.B., dass bei 50 Pa Differenzdruck das Luftvolumen des
Gebäudes dreimal pro Stunde ausgetauscht wird.
2. Ortung der noch vorhandenen Leckagen. Hierzu wird mit
dem Gebläse im Gebäude ein Unterdruck von etwa 50 Pa eingestellt. Bei dieser
Druckdifferenz lassen sich an Undichtigkeiten deutliche Luftströmungen
nachweisen. Der Nachweis einer Luftströmung erfolgt durch Messung der
Strömungsgeschwindigkeit mit einem Thermo-Anemometer. Da die Luftbewegung mit
der Hand deutlich gefühlt werden kann, können bei einer schnellen Lecksuche
Undichtigkeiten auch ertastet werden. In gesonderten Fällen kann der Einsatz
eines Nebelgenerators oder einer Infrarot-Kamera erforderlich sein.
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Steffen Richter
: 0 36 41 - 21 19 90
Email |
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Energieberater für Baudenkmale |
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