Die Leistungen unseres Verbandes
Die Ansprüche an ein Wohngebäude sind - nicht erst seit
gestern - im wesentlichen auf 3 Kernforderungen zu reduzieren:
- Man will komfortabel wohnen
- möglichst wenig Energiekosten zahlen und
- sein Haus auf Dauer vor Schäden sowie den
damit zusammenhängenden
Reparaturen schützen.
Wer heute ein neues Haus bauen oder ein Gebäude gebraucht erwerben will, wird
gerade auf dem Energiesektor mit einer Unmenge von Fachbegriffen konfrontiert:
K-Wert, Wärmedurchgangskoeffizient, Wärmeschutzverordnung, Luftdichtigkeit,
Taupunkt ... Hinter diesen Fachbegriffen verbergen sich Forderungen, die alle
einem Ziel dienen: Einem dauerhaft wirksamen Schutz des Gebäudes gegen
Witterungseinwirkungen der verschiedensten Art: Wärme, Kälte, Feuchtigkeit,
Luftzug u.s.w..
Die Mitglieder des Vereins beraten Sie vor der
Durchführung von Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung zu folgenden
Programmen:
1. Vor - Ort -
Beratung: Sie erhalten eine qualifizierte Beratungen, die
Ihnen als Haus- und Wohnungseigentümer die energetischen Schwachstellen ihres
Gebäudes aufzeigen, verbunden mit Vorschlägen für energie- und kostensparende
Verbesserungen. Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung
in Wohngebäuden Vor-Ort-Beratung - ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von
Energieeinsparinvestitionen im Gebäudebereich. Eine mit Investitionen erzielte
Senkung von Wärmebedarf und -verbrauch in Gebäuden vermindert unmittelbar
Umweltbelastungen, insbesondere CO2-Emissionen. Die Beratung wird vom
Freistaat Thüringen gefördert!
2.
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW: Im Rahmen des
"CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW" führen wir Beratungen und technische
Berechnungen zu den Maßnahmepaketen 1 bis 4 für Sie durch. Gefördert werden
Investitionen in Wohngebäuden, die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt
wurden. Gefördert werden folgende Maßnahmenpakete:
Maßnahmenpaket
1 · Erneuerung der Heizung und · Wärmedämmung
des Daches und · Wärmedämmung der
Außenwände
Maßnahmenpaket 2 · Erneuerung
der Heizung und · Wärmedämmung des Daches und ·
Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
und · Erneuerung der Fenster
Maßnahmenpaket
3 · Erneuerung der Heizung und · Umstellung
des Heizenergieträgers und · Erneuerung der
Fenster
Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des
Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete
ergänzt werden.
Maßnahmenpaket 4 Kombinationen
außerhalb der Pakete 1 bis 3 mit Nachweis, dass mit den Maßnahmen eine
CO2-Minderung von mindestens 40 kg/m2 Wohnfläche und Jahr erreicht
wird.
|