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Leistungsspektrum
 
Die Leistungen unseres Verbandes

Die Ansprüche an ein Wohngebäude sind - nicht erst seit gestern - im wesentlichen auf 3 Kernforderungen zu reduzieren:

  • Man will komfortabel wohnen
  • möglichst wenig Energiekosten zahlen und
  • sein Haus auf Dauer vor Schäden sowie den
    damit zusammenhängenden Reparaturen schützen.

Wer heute ein neues Haus bauen oder ein Gebäude gebraucht erwerben will, wird gerade auf dem Energiesektor mit einer Unmenge von Fachbegriffen konfrontiert: K-Wert, Wärmedurchgangskoeffizient, Wärmeschutzverordnung, Luftdichtigkeit, Taupunkt ...
Hinter diesen Fachbegriffen verbergen sich Forderungen, die alle einem Ziel dienen: 
Einem dauerhaft wirksamen Schutz des Gebäudes gegen Witterungseinwirkungen der verschiedensten Art: Wärme, Kälte, Feuchtigkeit, Luftzug u.s.w..

Die Mitglieder des Vereins beraten Sie vor der Durchführung von Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung zu folgenden Programmen:

1. Vor - Ort - Beratung:
Sie erhalten eine qualifizierte Beratungen, die Ihnen als Haus- und Wohnungseigentümer die energetischen Schwachstellen ihres Gebäudes aufzeigen, verbunden mit Vorschlägen für energie- und kostensparende Verbesserungen.
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
Vor-Ort-Beratung - ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von Energieeinsparinvestitionen im Gebäudebereich. Eine mit Investitionen erzielte Senkung von Wärmebedarf und -verbrauch in Gebäuden vermindert unmittelbar Umweltbelastungen, insbesondere CO2-Emissionen. 
Die Beratung wird vom Freistaat Thüringen gefördert!

2. CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW:
Im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW" führen wir Beratungen und technische Berechnungen zu den Maßnahmepaketen 1 bis 4 für Sie durch.
Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden, die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt wurden. Gefördert werden folgende Maßnahmenpakete:

Maßnahmenpaket 1
· Erneuerung der Heizung und 
· Wärmedämmung des Daches und 
· Wärmedämmung der Außenwände 

Maßnahmenpaket 2
· Erneuerung der Heizung und 
· Wärmedämmung des Daches und 
· Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und 
· Erneuerung der Fenster 

Maßnahmenpaket 3
· Erneuerung der Heizung und 
· Umstellung des Heizenergieträgers und 
· Erneuerung der Fenster 

Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete ergänzt werden.

Maßnahmenpaket 4
Kombinationen außerhalb der Pakete 1 bis 3 mit Nachweis, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Minderung von mindestens 40 kg/m2 Wohnfläche und Jahr erreicht wird.

 
 
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Kontakt
Steffen Kind
: 03641 / 22 14 54
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