Wer wird gefördert Gefördert werden alle Träger von
Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B.
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreise,
Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
Rechts).
Wie wird gefördert Den Investoren werden langfristige zinsgünstige
Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt
die während der ersten Zinsfestschreibung von 10 Jahren in einer Summe ohne
Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden können. Bei privaten Investoren werden
die Darlehen über Banken oder Sparkassen ausgereicht. Öffentlich-rechtliche
Antragsteller sowie Unternehmen in kommunalem Eigentum wenden sich direkt an die
KfW.
Was wird mitfinanziert? Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden,
die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt wurden. Gefördert werden folgende
Maßnahmenpakete:
Maßnahmenpaket 1: Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches
und Wärmedämmung der Außenwände
Maßnahmenpaket 2: Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches
und Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen
beheizter Räume und Erneuerung der Fenster
Maßnahmenpaket 3: Erneuerung der Heizung und Umstellung des
Heizenergieträgers und Erneuerung der Fenster
Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um
weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete ergänzt werden. Bei
Durchführung der Maßnahmen nach Paket 1 - 3 sind technische Mindestanforderungen
zu erfüllen (siehe unten).
Maßnahmenpaket 4: Kombinationen außerhalb der Pakete 1 bis 3
Abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sowie Maßnahmen mit
abweichenden technischen Spezifikationen können gefördert werden, wenn der
Darlehensnehmer durch Bestätigung eines nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten
(z.B. "Gebäudeenergieberater im Handwerk") oder eines in Bundes- oder
Landesprogrammen für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen
Ingenieurs nachweist, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Reduzierung von mindestens
40 kg/m2 Wohnfläche und Jahr erreicht wird. Bei Durchführung der Maßnahmen
nach Paket 4 sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen (siehe unten).
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist gegenüber der
Hausbank zu bestätigen.
Bei öffentlich-rechtlichen Antragstellern ist die Einhaltung der technischen
Mindestanforderungen auf dem Formular "Bestätigung zum Kreditantrag im Programm
Nr. 130" rechtsverbindlich unterschrieben bei der KfW mit dem Antrag
einzureichen.
Welche Besonderheiten gibt es? Für die Durchführung der Maßnahmen nach
Paket 1 bis 3 sind die folgenden technischen Mindestanforderungen zu erfüllen:
Erneuerung der Heizung: Die zu erneuernden Heizkessel müssen vor dem
1.6.1982 eingebaut worden sein. Die neuen Heizkessel müssen mit einer
CE-Kennzeichnung versehen und als Niedertemperatur-Heizkessel oder
Brennwertkessel im Sinne der Heizungsanlagen-Verordnung ausgewiesen sein.
Umstellung des Heizenergieträgers: Umstellung der Heizung von Strom oder
Kohle auf Öl, Gas, Fernwärme, Nahwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder auf
erneuerbare Energieträger sowie von Öl oder Gas auf erneuerbare Energieträger.
Wärmedämmung der Außenwände: Mindestdicke der Dämmschicht 12 cm.
Wärmedämmung des Daches: Mindestdicke der Dämmschicht 14 cm für den
Einbau im Dach oder für die Wärmedämmung von oberen Geschossdecken zu nicht
ausgebauten Dachräumen.
Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter
Räume: Mindestdicke der Dämmschicht 8 cm. Für alle Wärmedämmungen gilt:
Die Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe ) darf höchstens 0,040 W/(m2.K)
betragen.
Erneuerung der Fenster: Einbau von Fenstern mit
Mehrscheibenisolierverglasung (Rechenwert des Wär-medurchgangskoeffizienten UF
höchstens 1,5 W/m2.K) oder Austausch vorhandener Verglasung gegen
Mehrscheibenisolierverglasung (Rechenwert des Wärmedurchgangskoeffizienten Ug
höchstens 1,3 W/m2.K).
Vor Durchführung der Maßnahmen nach den Paketen 1 bis 3 wird empfohlen, eine
Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.
Kontakt: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen, In der Schremsche 3,
07407 Rudolstadt Tel. 03672/377-180, Fax: 03672/377-188, info@umweltzentrum.de
info@umweltzentrum.de www.kfw.de
|