Fördermaßnahmen
       

GIH Landesverband Thüringen
Gebäudeenergieberater Ingenieure  Handwerker

 
 
Fördermaßnahmen

 
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW

Wer wird gefördert
Gefördert werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Wie wird gefördert
Den Investoren werden langfristige zinsgünstige Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt die während der ersten Zinsfestschreibung von 10 Jahren in einer Summe ohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden können.
Bei privaten Investoren werden die Darlehen über Banken oder Sparkassen ausgereicht.
Öffentlich-rechtliche Antragsteller sowie Unternehmen in kommunalem Eigentum wenden sich direkt an die KfW.

Was wird mitfinanziert?
Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden, die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt wurden. Gefördert werden folgende Maßnahmenpakete:

Maßnahmenpaket 1:
Erneuerung der Heizung und
Wärmedämmung des Daches und
Wärmedämmung der Außenwände

Maßnahmenpaket 2:
Erneuerung der Heizung und
Wärmedämmung des Daches und
Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
Erneuerung der Fenster

Maßnahmenpaket 3:
Erneuerung der Heizung und
Umstellung des Heizenergieträgers und
Erneuerung der Fenster

Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete ergänzt werden.
Bei Durchführung der Maßnahmen nach Paket 1 - 3 sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen (siehe unten).


Maßnahmenpaket 4:
Kombinationen außerhalb der Pakete 1 bis 3
Abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sowie Maßnahmen mit abweichenden technischen Spezifikationen können gefördert werden, wenn der Darlehensnehmer durch Bestätigung eines nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten (z.B. "Gebäudeenergieberater im Handwerk") oder eines in Bundes- oder Landesprogrammen für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen Ingenieurs nachweist, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Reduzierung von mindestens 40 kg/m2 Wohnfläche und Jahr erreicht wird.
Bei Durchführung der Maßnahmen nach Paket 4 sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen (siehe unten).
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist gegenüber der Hausbank zu bestätigen.

Bei öffentlich-rechtlichen Antragstellern ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen auf dem Formular "Bestätigung zum Kreditantrag im Programm Nr. 130" rechtsverbindlich unterschrieben bei der KfW mit dem Antrag einzureichen.

Welche Besonderheiten gibt es?
Für die Durchführung der Maßnahmen nach Paket 1 bis 3 sind die folgenden technischen Mindestanforderungen zu erfüllen:

Erneuerung der Heizung:
Die zu erneuernden Heizkessel müssen vor dem 1.6.1982 eingebaut worden sein.
Die neuen Heizkessel müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen und als Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel im Sinne der Heizungsanlagen-Verordnung ausgewiesen sein.

Umstellung des Heizenergieträgers:
Umstellung der Heizung von Strom oder Kohle auf Öl, Gas, Fernwärme, Nahwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder auf erneuerbare Energieträger sowie von Öl oder Gas auf erneuerbare Energieträger.

Wärmedämmung der Außenwände:
Mindestdicke der Dämmschicht 12 cm.

Wärmedämmung des Daches:
Mindestdicke der Dämmschicht 14 cm für den Einbau im Dach oder für die Wärmedämmung von oberen Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen.

Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume:
Mindestdicke der Dämmschicht 8 cm.
Für alle Wärmedämmungen gilt: Die Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe )
darf höchstens 0,040 W/(m2.K) betragen.

Erneuerung der Fenster:
Einbau von Fenstern mit Mehrscheibenisolierverglasung (Rechenwert des Wär-medurchgangskoeffizienten UF höchstens 1,5 W/m2.K) oder Austausch vorhandener Verglasung gegen Mehrscheibenisolierverglasung (Rechenwert des Wärmedurchgangskoeffizienten Ug höchstens 1,3 W/m2.K).

Vor Durchführung der Maßnahmen nach den Paketen 1 bis 3 wird empfohlen, eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.


Kontakt:
Umweltzentrum des Handwerks Thüringen, In der Schremsche 3, 07407 Rudolstadt
Tel. 03672/377-180, Fax: 03672/377-188, info@umweltzentrum.de

info@umweltzentrum.de
www.kfw.de 


 
Beratersuche (Name, PLZ oder Ort)
 
Impressum Sitemap
 
 
 
  :


Kontakt
Steffen Kind
: 03641 / 22 14 54
Email
 
 
Energieberater für Baudenkmale
  Zum 1. April 2012 hat die KfW-Bankengruppe das neue Fördersegment ?Effizienzhaus Denkmal? gestartet. Mit diesem Programm wird die energetische Instandsetzung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des §24 EnEV 2009 gefördert. mehr...
   
 
Neue Kfz-Rabatte über CarFleet24
  Günstig für Mitglieder, Angehörige und Angestellte
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Rahmenverträgen bietet der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Landesverband Thüringen eine Dienstleistung an, die Verbandsmitgliedern beim Autokauf attraktive Rabatte sichert. mehr...
   
 
GIH-Bundesverband kooperiert mit DBU-Klimaschutzkampagne
  Fachliche Beratung durch weitere Partner folgt dem Check von ?Haus sanieren ? profitieren? - Treffen in Berlin mehr...