Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat Verbesserungen und
Vereinheitlichungen ihrer Förderprogramme für die CO2-Minderung und für die
Gebäudesanierung in Kraft gesetzt. In dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
wurde ein weiteres standardisiertes Maßnahmenpaket eingeführt, das eine
Förderung auch dann ermöglicht, wenn die Heizung bereits früher erneuert wurde.
Dieses Maßnahmenpaket ?0? umfasst die nachfolgenden Modernisierungsmaßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände und - Wärmedämmung des Daches und -
Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
und - Erneuerung der Fenster.
In dem variablen so genannten Maßnahmenpaket 4 kann zusätzlich eine
C02-Einsparung von mindestens 35 kg/m2 Gebäudenutzfläche und Jahr mit einem
geringeren Kredithöchstbetrag (150 ?/qm Wohnfläche) gefördert werden. Um
insbesondere größere Vorhaben besser finanzieren zu können, bietet die KfW
zusätzlich eine 30-jährige Laufzeitvariante mit max. fünf tilgungsfreien
Anlaufjahren an. Die Zinsbindung beträgt für alle Laufzeitvarianten zehn Jahre.
Kontakt: KfW-Informationszentrum (IZ), Telefon 0 18 01/33 55 77, Fax
069/7 43 16 43 55, E-Mail iz@kfw.de
Umweltzentrum des Handwerks Thüringen, In der Schremsche 3, 07407
Rudolstadt, Tel.: 03672/377 180, Fax: 03672/377 188, E-Mail info@umweltzentrum.de
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